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Alt 27.04.2005, 13:24   #10
Satan_666
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Zitat:
Original geschrieben von Dumdideldum
Sicher ist es interessant, dass man Geld zahlen muss für einen "Verein", dem man vertraglich nicht angehört.

Doch im Falle der Kirchensteuer ist es etwas anders und es bleibt die Frage, ob es sich lohnt, dagegen juristische Mittel zu ergreifen oder - wenn man nicht bereit ist, den Beitrag zu leisten, einfach auszutreten.
Ab dem 14. Lebensjahr kann man austreten.

Normalerweise sind die Leute bei Kirchenbeitragsstellen sehr kooperativ und unbürokratisch und man kann den Preis gehörig drücken.

Wer dazu nicht bereit ist, der soll schleunigst austreten.
(Aktives) Austreten ist so eine Sache: damit bekundet man ja, dass man zu dem Verein gehört. Weil: austreten kann man ja nur, wenn man überhaupt dabei ist! Und wer bei dem Verein ist, muss auch die Beiträge dafür zahlen. Somit werden die Beiträge ab Volljährigkeit nachgefordert.

Selbiges gilt, wenn man jemals auf einer Haushaltsliste geschrieben hat, dass man dieser Glaubensgemeinschaft angehört. Damit bekundet man ebenfalls öffentlich, Mitglied zu sein. Die Kirchen werden nämlich darüber informiert, wenn man es in der Liste angegeben hat.

Gleiches gilt klarerweise auch, wenn man irgendwann einmal so einer Zahlungsaufforderung nachgekommen ist.


Treffen die 3 Umstände nicht zu, dann ist es leicht. Denn da hat man ja willentlich nie sein Einverständnis bekundet, bei dem Verein zu sein - und ohne willentliche Einverständniserklärung haben die auch kein Recht, Geld zu fordern. Versuchen werden die es, aber gerichtlich kommen die nicht durch.

Man kann natürlich auch mal dort anrufen und sagen, dass sie mit den Zahlungsaufforderungen Schluss machen sollen, dass man das als Belästigung empfindet usw. Und dass man auch gar nicht bei der Kirche sei!
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