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Alt 27.04.2005, 11:19   #5
Theoden
Supportschani
 
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Eins frag ich mich seit längerem:

Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern.
Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ?
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»I just looked in the mirror
Things aren't looking so good
I'm looking California
And feeling Minnesota«
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