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Alt 25.04.2005, 01:23   #16
BURN
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Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Moment, die Einkommensgrenzen sind allerdings gleich, der Unterschied ist ja dass ein freier Dienstnehmer nebenbei ja an sich keine Einkünfte hat. Deswegen liegt die Freigrenze auch so hoch. Auch der unselbständige Dienstnehmer hat die gleiche Freigrenze, merkt davon aber nicht viel, da ja die Lohnsteuer automatisch vom Dienstgeber abgeführt wird. Daneben gibt es eben die 730 Eur Grenze für zusätzlichen Verdienst, der nicht versteuert werden muss.
Was anderes habe ich ja ich nicht behauptet, oder???

Die Besteuerungsklassen stehen im EStG und gelten für alle! (Ich habe lediglich unvoreigenommen vorrausgesetzt, dass in der Regel unselbständig Erwerbstätige über 10.000 EUR jährlich verdienen...
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