egal, war eh der falsche paragraf.
§ 27. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift
erwirbt, besitzt, ... ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
ok, wenn du meinst, eine strafbestimmung sei nicht notwendig um trotzdem illegal zu sein, dann gebe ich dir recht
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ohne entsprechendem Schein auch nicht besessen werden, aber strafe gibt es dafür IMHO keine. sie werden dir nur abgenommen.
aber immerhin ist es ausdrücklich per gesetz geregelt, dass der besitz nicht legal ist. von der windows kopie find ich aber nix, was den besitz angeht ->legal