Zitat:
Original geschrieben von hans friedmann
nach der auflistung taxativer strafbestände wäre bsp weise der besitz von suchtgift, ebenfalls nicht illegal - insofern hast du dir eben die antwort selbst gegeben ...das beszieht sich nur auf illegalen waffenbesitz...
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Suchtmittelgesetz
Zitat:
§ 28. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift
in einer großen Menge (Abs. 6) mit dem Vorsatz erwirbt oder besitzt,
daß es in Verkehr gesetzt werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen.
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der besitz kleiner mengen ist möglicherweise gar nicht illegal

...oder für den Eigenbedarf
