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Alt 24.04.2005, 12:29   #20
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
10. Abschnitt
Strafbestimmungen und Durchsuchungsermächtigung

Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
1. unbefugt genehmigungspflichtige Schußwaffen besitzt oder führt;
2. verbotene Waffen (§ 17) unbefugt besitzt;
3. Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 12
verboten ist;
4. Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit
Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt;
5. genehmigungspflichtige Schußwaffen, verbotene Waffen oder
Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit
Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz
nicht befugt ist,

wenn mir jemand so eine Bestimmung für Windows XP heraussucht, dann glaub' ich ihm, dass der Besitz von kopierter SW illegal ist
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