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Alt 21.04.2005, 14:28   #3
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von J@ck
Bei Freeware glaub ich muss sowas erst gar nicht drinnen stehen, da versteht sich das wohl von selbst.
das ist eben die frage. dass ein programmierer bei vorsatz (viren, würmer usw.) dran kommt ist eh klar. mich interessiert jetzt eben inwieweit ein fahrlässig angerichteter schaden hier auch abgegolten werden muss. letztlich kann das etwa beim einsatz von software gerade bei grossen firmen ja entscheidend sein.

angemommen ich verwend in meiner firma ein linux - dann hat das plötzlich einen schwerwiegenden programmierfehler und alle wichtigen (kunden usw.)daten sind futsch. hab ich dann ein anrecht auf schadenersatz oder nicht?
bei kommerzieller software sind ms und co. da ja voll haftbar (in den usa sowieso doppelt und dreifach).
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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