Ich habe "für alle gleich" gestimmt weil:
Es nicht darauf ankommt warum der Autofahrer nicht ausgewichen ist sondern auf die länge des Krankenstandes und die Art der verletzungen.
@Punschkrapfen:
Zitat:
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Der Fußgänger begehrt Schmerzengeld direkt vom Autofahrer (aus irgendeinem Grund keine Versicherung). Es geht nicht um die absolute Höhe, sondern ob zwischen den Fällen ein Unterschied besteht und wenn ja, in welcher Rangfolge.
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Ja es besteht ein unterschied. Fall A is vorsetzlicher Mordversuch.
Fall B und C ist gleich, aber ich finde zwischen wollte und konnte is ein großer unterschied. Denn wenn er nicht mehr ausweichen wollte dann gilt das gleiche wie bei Fall A, konnte er aber nicht mehr ausweichen durch zu erhöhte geschwindikeit, handelte er fahrlässig, wobei bei Fall C eventuell mildernte umstände in betracht gezogen werden könnten.