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Alt 19.04.2005, 13:40   #4
Matchless
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wenn es begründete vorwürfe sind, zu vorgängen die ich zb. als mitarbeiter erlebt habe, dann darf ich das auch sagen.
ev. muss ich vor gericht den wahrheitsbeweis erbringen, aber ein guter rechtsschutz hilft da schon
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Fresst Scheisse - 150 Milliarden Fliegen können sich nicht irren
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