vom schmerzensgeld her, natürlich alles gleich ( leider )
1. glaube ich nicht das der autofahrer das 1. zu protokoll gibt
2. bei einem etwaigen strafprozess wirds aber nicht wurscht sein, sondern da wird wohl die reihenfolge a,b und c die reihenfolge der strafhöhe vorgeben.
3. ein schüler hat genausolche schmerzen wie jeder andere, ergo es heißt ja schmerzensgeld und nicht verdienstausfallsgeld. in diesem punkt - schmerzensgeld - ist österreich sowieso noch ein entwicklungsland - soll heißen keine amerikanischen verhältnisse aber sehr wohl ein bischen mehr realität in der rechtsprechung bezüglich der höhe.
4. in diesem fall würde ich persönlich ein schmerzensgeld von 2o.ooo per woche im spital und 1o.ooo per woche krankenstand für angemessen halten.
5. bei einer etwailigen gerichtsverhandlung würde ich den lenker a, zur bezahlung des schmerzengelds in jedem der a,b und c fälle verurteilen. warum - die versicherung müßte zahlen und nur bei pkt a wäre fahrlässigkeit gegeben und die versicherung würde sich schadlos in form eines regresses halten können. zusätzlich gebs bei pkt a, 3 monate unbedingt plus 1 jahr bedingt, bei pkt. b, 3 monate bedingt, und bei pkt c. 3 monatsgehälter sprich 90 tagssätze unbedingt.
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Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber
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