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Alt 15.04.2005, 22:53   #3
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das meiste ist im ABGB geregelt ...

http://www.ju-quest.at/jure_download...htspflicht.pdf

IMHO kann man das, auf deine konkrete frage bzgl. aufsicht eines neunjährigen über ein siebenjähriges kind, nicht so pauschal sagen ... das hängt von den gesamten umständen ab und inwieweit die kinder vorher begleitet und vorbereitet wurden ...

aber als letztendliche konsequenz kannst dir immer merken: der erziehungsberechtigte (oder dessen bevollmächtigter vertreter - das ist zb. auch ein lehrer, dem das kind zur ausbildung anvertraut wurde) hat, wenn was passiert, immer die aufsichtspflicht verletzt ...
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