In den
A1 AGB finde ich unter dem punkt "Karten, Kodes und kodierte Endgeräte" keine entsprechende Regelung ...
In den
AGB von T-Mobile steht folgendes:
Zitat:
(9) Das Entsperren von Endgeräten, die ausschließlich mit
T-Mobile Austria SIM-Karte funktionieren (SIM-locked) ist
kostenpflichtig. Innerhalb der aufrechten Mindestvertragsdauer
sowie bei Klax Produkten wird ein Bearbeitungsentgelt
von € 150,-- verrechnet. Wenn eine solche
Mindestvertragsdauer nicht besteht, beträgt das Entgelt €
35,--. Der Entsperrcode wird postalisch mittels Nachnahme
zugesandt. Die Nachnahmegebühr hat der Kunde zu tragen.
Die Bezahlung des Entsperrungsentgeltes ergibt sich
daraus, dass der Kunde SIM-gelockte- Endgeräte zu einem
günstigeren Preis erhält als nicht SIM-gelockte. Die auf dem
Endgerät befindliche Software, insbesondere die SIM-lock-
Funktion stellt als Software ein zugunsten von T-Mobile
Austria geschütztes Werk dar. Der Kunde darf die Software
ausschließlich zum üblichen Gebrauch verwenden. Eine
Aufhebung, Zerstörung, Umgehung und dergleichen der
Software ist nicht erlaubt. Dem Kunden ist es ausdrücklich
untersagt, die SIM-lock-Funktion aufzuheben bzw. aufheben
zu lassen, sofern dies nicht gemäß den gegenständlichen
AGB erfolgt. Für Nachteile, die der Kunde auf Grund der
eigenständig vorgenommenen Entsperrung erleidet, haftet
T-Mobile Austria nicht. Dies gilt insbesondere auch für
Gewährleistungsansprüche, wenn die Manipulation der
Software durch eigenmächtige Entsperrung durch den
Kunden erfolgt.
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In den
One AGB und
Telering AGB finde ich keine entsprechende Regelung ...
In den
3 AGB steht folgendes:
Zitat:
15. Vom Kunden verwendete Endgeräte
15.1 3 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedes Endgerät alle von 3 angebotenen Services unterstützt. Der Kunde kann keine Rechtsfolgen daraus ableiten, wenn er ein Endgerät verwendet, das die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, und ihm deswegen Services nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
15.2 Der Kunde wird nur solche Endgeräte verwenden, die für die Nutzung in einem UMTS Mobilfunknetz in Österreich gemäß den von 3 veröffentlichten Schnittstellenspezifikationen geeignet sind.
15.3 Verwendet der Kunde ein Endgerät, das auf den Gebrauch im Netz von 3 vorprogrammiert ist (USIM-Lock) und ist der Kunde Eigentümer des Endgerätes, kann er das Gerät kostenpflichtig (gemäß aktueller Preisliste) durch 3 entsperren lassen.
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Somit gibts bei den österreichischen Mobilfunkanbietern dzt. nur bei T-Mobile eine Regelung zur Verwendung von SIM-locked Endgeräten - A1 und One gehen in den AGB nicht einmal darauf ein ... 3 verbietet das Entsperren nicht explizit (eine Kann-Bestimmung verbietet ja nicht das eigenständige Entsperren) ...