das auto wurde bereits einmal angemeldet und gilt somit nicht mehr als erstbesitz ...
das machen eigentlich alle hersteller um die verkaufszahlen, die aufgrund der anmeldungen ermittelt werden, zu pushen

...
für dich entsteht dadurch kein nachteil, da der händler genauso gewährleistung geben muss ...
das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, dass der fahrzeughersteller die garantie nur an den erstbesitzer (lt. erster anmeldung) gibt - steht in den jeweiligen garantiebedingungen ...