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Alt 09.04.2005, 20:37   #2
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das auto wurde bereits einmal angemeldet und gilt somit nicht mehr als erstbesitz ...

das machen eigentlich alle hersteller um die verkaufszahlen, die aufgrund der anmeldungen ermittelt werden, zu pushen ...

für dich entsteht dadurch kein nachteil, da der händler genauso gewährleistung geben muss ...

das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, dass der fahrzeughersteller die garantie nur an den erstbesitzer (lt. erster anmeldung) gibt - steht in den jeweiligen garantiebedingungen ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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