Zitat:
Original geschrieben von wizard
@PC.NET
Meines Wissen nach 5 Jahren (zumindest beim Auto)
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falsches wissen
http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061100.html
Zitat:
Das Wunschkennzeichen kann entweder reserviert oder sofort zugewiesen werden:- Eine Reservierung ist für die Dauer von bis zu fünf Jahren möglich, wenn der/die AntragstellerIn noch keine Kfz-Zulassung besitzt.
- Besitzt der/die AntragstellerIn eine Kfz-Zulassung, so kann er/sie das Wunschkennzeichen 15 Jahre lang führen.
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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