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Alt 07.04.2005, 15:19   #5
Satan_666
Inventar
 
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Du kannst natürlich versuchen, die Sache im Vorfeld aufzuklären - ob es bei unserer Bürokratie gelingt....?


Der 'normale' Weg ist jener, dass man wahrheitsgemäß Auskunft gibt und die Anzeige abwartet. Kommt diese, wird dagegen Einspruch erhoben, falls die Anzeige das gleiche Delikt betrifft. Wichtig: die anzuwendenden Paragrafen müssen übereinstimmen. Es kann nämlich passieren, dass Du beispielsweise in einer Kurzparkzone (innerhalb des Gürtels) gestanden bist und die 42 Euro deswegen zahlen musstest, weil Du in der 5-Meter Zone gestanden bist. Die Anzeige jetzt bekommst Du aber deswegen, weil Du keinen Kurzparkschein im Auto hattest!


Klingt seltsam, ist aber so! In ATV+ habens vor einigen Wochen einen Fall gezeigt, wo jemand in einer Ladezone und gleichzeitig in einer Kurzparkzone gestanden ist. 1x hat er zahlen müssen wegen der Ladezone und 1x hat er zahlen müssen, weil der Parkschein abgelaufen war!


Ich hoffe, für Dich geht die Sache gut aus....
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