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Deine Freiheit hört nunmal da auf wo ein anderer geschädigt wird. Die Frage ist nicht obs "erlaubt" ist, sondern ob du beweisen kannst, dass damit kein Schaden entstanden ist.
Wenn du die MP3s nur zum persöhnlichen Gebrauch verwendest kann der Schaden nur in der Höhe sein, was ein normaler Mensch an Musik kauft. Hast dann noch ein paar Rechnungen von Musik-CDs wirds für einen Kläger schwer werden einen Schaden zu begründen.
Upload ins INet ist jedenfall kein "persöhnlicher Gebrauch" mehr, denke ich.
Der Upload bleibt den Künstler/RechteInhaber selber überlassen und viele machen das auch.
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