Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Im Falle des Falles kannst Du ja argumentieren, dass Du die MP3s von CDs eines Freundes erstellt hast. Ob man Dir das glaubt, werden im Extremfall die Richter zu entscheiden haben.
Beim Upload ist es rechtlich sicher anders gelagert: da wirst Du als Privatperson kaum die Berechtigung dafür bekommen, solche Dateien - ob gratis oder gegen Entgelt - anzubieten, also upzuloaden. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für Bilder, Texte und sonstige geistigen Ergüsse diverser Mitmenschen.
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das man cds als mp3's abspeichern kann ist schon klar.. nur wenn jetzt wer 300gb mp3's auf der platte hat, dann kann man denk ich mal gar nicht so viele freunde haben, dass man sich auf die ausredet
nur stimmt das jetzt?.. wenn ich musik downloade ohne diese selbst zum upload bereitzustellen, mach ich mich dann NICHT strafbar?.. oder doch?.. legal oder nicht?