Noch ein Zitat aus dem thread:
Zitat:
Klartext: Ein Unternehmen, das einen ohnedies CD-Besitzer wegen Verwendung einer "Laufwerks-bereinigten" Teilsoftware OHNE JEDE SCHADENSFOLGEN - im Gegenteil, erspart das ja MS den Gratisersatz einer nicht mehr lauffähigen CD - einen Prozess anhängen würde, könnte sich sogar ein Strafverfahren wegen "Fahrlässiger Inanspruchnahme eines Gerichtes" und/oder "Böswilliger Behinderung des Ordentlichen Rechtsbetriebes" einhandeln.
Vom (weiteren?)Image-Verlust durch einen Bagatellewert-Unterlassungsklage abgesehen.
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