Hi,
Zitat:
Über die Verwendung von NOcd Cracks muß jeder selbst entscheiden. Ich glaub aber nicht, dass jemand verklagt wird, der einen NOcd crack verwendet, aber das Spiel gekauft hat.
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Einen Richter oder öffentlichen Ankläger, der die Zeit hat sich mit so unwesentlichen Lapalien wie dem ersatzweisen "nicht laufen lassen der CD4" beschäftigt, außerdem noch bei dem geringen "Schadenswert", könnte man kaum(?) finden. "Unverhältnismäßigkeit der Mittel" heißt der Passus.
Er wäre als hochgradig "voreingenommen" oder "Kläger-nahe" vermutlich wegen Verdachts der systematischen Befangenheit langzeitlich berufsgefährdet.
Außerdem würde in einem Verfahren zur Sprache kommen, dass die CD-User wesentlich mehr Ausfallschadens-gefährdet sind, als der (beabsichtigte??) Nachkauf der zb. CD4 für MS etc. Erlös bringen kann, oder könnte wenn nicht sicherheitskopierbar.
Paar Minuten später:
Das wurde hier im Vorjahr diskutiert:
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...y&pagenumber=1