Zu diesen ganzen Lizenzbestimmungen in Softwareprodukten:
Ist es in Österreich nicht so, dass alle den Vertragsabschluß betreffenden Punkte vor dem Kauf bekanntgegeben werden müssen.
Bsp: Ein Hinweis das nicht gehaftet wird zB. von einer Putzerei auf deren Rechnung wäre demnach ungültig, da der Kunde darüber vor dem Abschluß des Vertrages in Kenntnis zu sezten ist. ZB über ein Plakat auf dem Tresen ...
Dasselbe trifft doch eigentlich auch auf die Lizenzbestimmungen der Hersteller in den Spielen zu.
Das Urheberrecht gilt natürlich in jedem Fall.
Über die Verwendung von NOcd Cracks muß jeder selbst entscheiden. Ich glaub aber nicht, dass jemand verklagt wird, der einen NOcd crack verwendet, aber das Spiel gekauft hat.
|