Das verwundert mich auch. Stand doch im WCM zu lesen, dass die herausgabe der Verbindungsdaten laut Telekomgesetz nicht möglich ist, da der Strafrahmen dafür mindestens ein Jahr betragen muss und Urheberrechtsverletzungen maximal mit einem halben Jahr geahndet werden können.
Ist also das im WCM stand schon überholt? Dafür wäre ja eine Gesetzesnovelle notwendig, oder hat die TA die Daten freiwillig herausgerückt?
Wann hast du das denn erfahren? Vielleicht letzten Freitag

?