02.04.2005, 20:57
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#37
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Inventar
Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
bei literatur, software und musik- bzw. film-werken erwirbst du zwar den besitz am medium auf dem das werk transportiert wird (buch, cd, dvd, videokassette) aber NICHT den besitz am werk selbst ...
du bekommst für das immaterielle gut "werk" lediglich das RECHT es entsprechend den vertragsbestimmungen (lizenz) zu BENÜTZEN ...
nochmal zur verdeutlichung: geschichten, musik, filme, software und dergleichen sind keine greifbaren dinge, sondern (künstlerisches) schaffen, welches nicht in der gleichen form wie ein gegenstand übereignet werden kann ...
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dann darf ich aus einem buch keine seite reissen das ich mir gekauft habe????
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