In den versicherungsbedingungen steht natürlich nicht jede mögliche brandursache namentlich drinnen.
Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht darum, dass in dem speziellen fall die Brandursache genau ausgemacht werden konnte.
Wenn der computer neu ist muss die produkthaftung des händlers/importeuers/produzenten angewendet werden.
Wenn keine Produkthaftrungspflicht mehr besteht, weil zu alt oder selbst zusammengeschraubt dann ist es natürlich wichtig dass einem kein schuldhaftes verhalten (fahrlässigkeit) nachgewiesen werden kann.
Das ist jetzt nicht computerspezifisch sondern ist bei jedem anderen versicherungsfall genauso.
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