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Alt 18.03.2005, 11:06   #32
rev.antun
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Zitat:
Original geschrieben von Klingsor
Wenn Du Kest zahlst, wird Dir diese von Deinen Zinsen abgezogen, die Differenz ist versteuertes Zinseinkommen.
Bei verschiedenen Kapitalanlageformen kannst Du Dir aussuchen, ob Du Kest oder Est zahlen willst, aber eben auch nur eine der beiden. Falls Du Dich für Est entscheidest, müssen Deine Erben Erbschaftssteuer auf dieses Kapital zahlen. Falls Du Dich für Kest entscheidest, erben sie gratis.
Bei nicht Kest-fähigen Anlageformen, gibts nur die Est und die volle Erbschaftssteuer.
... um das ist es nicht gegangen lieber klingsor, bitte nochmals meine letzte antw durchlesen, dann kurz nachdenken, und dann eine vernünftige antwort geben - danke!
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