Zitat:
Hallo Tomas, ebenso wenig wie US-Bürger nach deutschen Gesetzen Steuern zahlen müssen, gilt in Deutschland anders herum das Copyright. So etwas gibt es hier nicht, und das Urheberrecht ist auch inhaltlich nicht wirklich gut vergleichbar. Ich bin jetzt mal pingelig, aber der Trend, alles Mögliche durch englische Bezeichnungen („released“ statt „veröffentlicht“) zu umschreiben, führt hier zu inhaltlichen Verfälschungen. Aber gerade beim Copyright machen es ja alle...
Der Autor ist Träger des Urheberrechts; scheinbar hat der Designer dieser Objekte für einen Auftraggeber gearbeitet (ich glaube, es war ein Uni-Projekt), und jedenfalls ist der Auftraggeber wohl nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden. Interessant wäre natürlich die Frage, ob er es überhaupt verbieten dürfte. Egal, m.W. sollen diese Wagen – anders als die Strecke – vorerst nicht erscheinen.
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Du hast ja recht, mir ging es ja auch nur darum, ob die Bahn "released" (

) werden darf.
Aber stellt sich nicht die Frage dann generell? Dürfen AddOn-Programmierer ohne Einverständnis der Hersteller Baureihen wie die 101, 145, 189 usw, den ICE, Straßenbahnen und sonstiges veröffentlichen?
Oder fragt jeder Freeware-Entwickler bei den Herstellern nach?
Das gleiche gilt doch auch in der Flusi-Szene.
Wenn sich nun ein anderer Entwickler an die hannoverschen Wagen bersucht (ohne Auftraggeber), wie sieht dann die Lage aus?
Gruß
Tomas