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Alt 11.03.2005, 17:53   #3
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Inventar
 
Registriert seit: 22.06.2001
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@deathsaddam

Noch konkreter: Ich möchte eine Wohnung für Praxisgemeinschaft mieten. Die Hausverwaltung möchte die Wohnung aber nicht auf eine gewerbliche Nutzung/Praxis umwidmen, weiss aber über den geplanten Verwendungszweck bescheid (d.h. man darf z.B. Schild anbringen). Kann man sich da Schwierigkeiten einhandeln? Mit z.B. der Kündigungsfrist wenn sich Mieter beschweren, dass dann die Hausverwaltung so tut als hätte sie von der Praxis nie gewusst.

P.S: Mit MWSt. ist es weniger Problem, da Therapieleistungen MWSt. befreit sind.
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