Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.03.2005, 15:41   #2
deathsaddam
Veteran
 
Registriert seit: 09.12.2004
Beiträge: 201


Standard

Da der Bestand keine gewerbliche Nutzung hat, kann die Hausinhabung / Verwaltung keine solche dulden. Wäre für die auch ein stuerliches Prob ( MWSt-Satz 10 bzw. 20% )
Damit kannst du keine Namensschilder oder Werbetafeln anbringen, sonst rufst du sie auf den Plan. Was dir allerdings niemand verbieten kann, den geringeren Teil der Wohnung als ( z.B.: ) Freiberufler gewerblich zu nutzen, in dem es einen Arbeitsplatz mit dem zugehörigen Mobilar und Kram gibt. An der Tür oder Klingel ein Schildchen in normaler Größe, kein Prob. Diesen Teil kannst du entweder zur Gänze als Betriebsausgabe aliquot zur Gesamtmiete absetzen, soweit es Räume sind die du zusperren und ein 2.Wc beweisen kannst, oder du kannst den reinen Arbeitsplatz absetzen, die Höhe der gewerblichen Kosten ( Elektrik / Telefon / Internet ) müßtest du irgendwie belegen können.

So läuft es bei mir seit 17 Jahren.
Hoffe gedient zu haben ( bin zzt. in der gleichen Situation, habe einen kleinen Subzähler für mein "Büro" )
____________________________________
Nur Dummköpfe wissen auf alle Fragen eine Antwort.
deathsaddam ist offline   Mit Zitat antworten