Zitat:
Original geschrieben von Christoph
Klingt ja recht gut, aber:
Monopolisten, oder Quasimonopolisten, müssen zwar, aber sie bestimmen, leider, selbst die Konditionen; wie z.B. WANN und Wie.
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Das ist nicht richtig. Österreich ist ein Rechtsstaat und da bestimmen zum Glück nicht private Unternehmen Sachen, die alle betreffen, sondern Gesetze.

Und in $ 27 des Telekommunikationsgesetzes 2003 heißt es:
Zitat:
Die Qualitätskriterien sowie die Zielwerte
hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (...) festzulegen. Dabei können
1. die Frist für die erstmalige Bereitstellung eines Anschlusses (...) geregelt werden.
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Und in der Universaldienstverordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (BGBl. II Nr. 192/1999,
http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload...4/1999b192.pdf) heißt es eben nun:
Zitat:
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(...) die Frist zur Bereitstellung eines Anschlusses [darf] in 95% der Fälle 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
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Meiner Meinung nach eindeutig.
LG
Dimitris