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Alt 08.03.2005, 22:29   #8
TheltAlpha
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Standard Re: Re: Re: Re: Telefonanschluss verweigert

Zitat:
Original geschrieben von Christoph
Klingt ja recht gut, aber:
Monopolisten, oder Quasimonopolisten, müssen zwar, aber sie bestimmen, leider, selbst die Konditionen; wie z.B. WANN und Wie.
Das ist nicht richtig. Österreich ist ein Rechtsstaat und da bestimmen zum Glück nicht private Unternehmen Sachen, die alle betreffen, sondern Gesetze. Und in $ 27 des Telekommunikationsgesetzes 2003 heißt es:
Zitat:
Die Qualitätskriterien sowie die Zielwerte
hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (...) festzulegen. Dabei können
1. die Frist für die erstmalige Bereitstellung eines Anschlusses (...) geregelt werden.
Und in der Universaldienstverordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (BGBl. II Nr. 192/1999, http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload...4/1999b192.pdf) heißt es eben nun:
Zitat:
(...) die Frist zur Bereitstellung eines Anschlusses [darf] in 95% der Fälle 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
Meiner Meinung nach eindeutig.

LG
Dimitris
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