Zitat:
Original geschrieben von TheltAlpha
Hallo alle, hallo Cousin. 
Entweder habe ich die Situation nicht verstanden oder die Sache ist eindeutig. $ 26 des Telekommunikationsgesetzes besagt folgendes:
Der Erbringer der Universaldienstes ist meines Wissens nach bundesweit noch immer die Telekom Austria AG. Sie MUSS also einen Anschluss herstellen, und zwar zu den üblichen Kosten.
Oder habe ich irgendetwas überlesen und vereinfache das Problem?
LG
Dimitris
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Klingt ja recht gut, aber:
Monopolisten, oder Quasimonopolisten, müssen zwar, aber sie bestimmen, leider, selbst die Konditionen; wie z.B. WANN und Wie.
