Das mit Arbeitsplatz abschreiben geht nur dann wenn du ausschließlich!!! den Raum für betrieblichen Zweck verwendest!!
Und das wird peinlich genau genommen. Würd ich eher nicht raten, außer du bist vollkommen sicher!
Für Abschreibung des PC brauchst du prinzipiell keine Bestätigung deines Arbeitsgebers (wenn du eine hast auch gut), ich weiß nur bei dem Online Steuerausgleich gibt es einen Punkt wo solche Dinge angeführt werden können!
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