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Alt 08.03.2005, 10:41   #23
RaistlinMajere
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von red 2 illusion
Wenn der Händler Schrott verkauft mußt der Kunde zahlen und bekommt bestenfalls sein Geld wieder aber nicht den Aufwand mit der Sache.
das ist in den meisten fällen, außer die sache geht tatsächlich vor gericht und es werden sachen wie z.b. verdienstentgang geltend gemacht, leider absolut korrekt. ich hab mal mit niedermeyer wegen einem notebook ein halbes jahr rumgestritten, bis die zu einer kaufwandlung bereit waren. am ende wars dann soweit, aber was ich da an zeit und mühe reingesteckt habe, wurde mir in keinster weise irgendwie entschädigt, grad daß die meine anwaltskosten (damals hatte ich noch keinen rechtschutz) übernommen haben, das wars.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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