Hallo alle, hallo Cousin.
Entweder habe ich die Situation nicht verstanden oder die Sache ist eindeutig. $ 26 des Telekommunikationsgesetzes besagt folgendes:
Zitat:
(1) Universaldienst ist ein Mindestangebot an öffentlichen
Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder
Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen.
(2) Der Universaldienst umfasst jedenfalls folgende Dienste:
1. den Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem
festen Standort realisierten Anschluss, über den auch ein Fax
und ein Modem betrieben werden können, einschließlich der
fernmeldetechnischen Übertragung von Daten mit Datenraten, die
für einen funktionalen Internetzugang ausreichen (...)
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Der Erbringer der Universaldienstes ist meines Wissens nach bundesweit noch immer die Telekom Austria AG. Sie MUSS also einen Anschluss herstellen, und zwar zu den üblichen Kosten.
Oder habe ich irgendetwas überlesen und vereinfache das Problem?
LG
Dimitris