Ich hab mir gerade das Heeresstrafgesetz zu Geüte geführt und ich muss schon sagen... die Strafen sind allgemein heftig.
Aber ich denke, ohne so hohe Strafen, lässt sich so ein hierarchisches System ohnehin nicht aufrechterhalten, man denke nur an den 2.WK, wo Befehlsverweigerer (übrigens auf beiden Seiten) auf der Stelle erschossen wurden.
Die Authorität eines Vorgesetzten begrüdet sich meiner Erfahrung nach nicht selten in der Angst vor den Konsequenzen einer Befehlsverweigerung.
Dennoch halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden..
