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Alt 03.03.2005, 14:33   #63
Cindy
Senatorin
 
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Lebenslang/lebenslänglich

Das StgB sieht für schwere Verbrechen lebenslange Haft vor. So z.B. für Mord, Totschlag in besonders schweren Fällen, Raub mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge.
Lebenslänglich bedeutet grundsätzlich lebenslang im Wortsinne.

Liegen aber die Voraussetzungen des § 57a StGB vor:

*Verbüßung von 15 Jahren
*keine besondere Schwere der Schuld
*kein entgegenstehendes Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit
*Einwilligung des Verurteilten
so setzt das Gericht die Vollstreckung der Reststrafe auf Bewährung aus.
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft
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Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung
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