Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.03.2005, 19:42   #45
Michi30
Abonnent
 
Registriert seit: 29.05.2002
Beiträge: 156


Standard

Hallo

Hier etwas zum lesen.

Die Todesstrafe ist gerecht. Sie ist die angemessene Antwort auf besonders grausame Verbrechen. Mörder „verdienen“ die Todesstrafe.

Töten ist nie gerecht, auch dann nicht, wenn es staatlich angeordnet wird. Auch Mörder haben das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantierte Recht auf Leben.

Die Vorstellung, die Todesstrafe sei eine gerechte Strafe, wird auch von der Praxis widerlegt. Solange die Todesstrafe beibehalten wird, kann das Risiko, Unschuldige hinzurichten, nicht ausgeschlossen werden. Kein Rechtssystem, so gewissenhaft es auch arbeitet, ist unfehlbar. Im Gegensatz zu anderen Strafen kann aber ein vollstrecktes Todesurteil nicht revidiert werden. In den USA, aber nicht nur dort, müssen gelegentlich Menschen aus den Todeszellen entlassen werden, weil ihre Unschuld nachgewiesen werden konnte. Andere wurden tatsächlich hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an ihrer Schuld bestanden. Die Wahrheit kommt nach einer Hinrichtung nur selten an die Öffentlichkeit.

Außerdem: Kein Strafrechtssystem ist in der Lage, in allen Fällen gleich und gerecht zu entscheiden, wer leben darf und wer sterben soll. So hängt ein Todesurteil oft nicht primär von der Schwere einer Tat ab, sondern von Faktoren wie dem Ermittlungsaufwand, von Fehlern, Missverständnissen und Zufälligkeiten wie beispielsweise der Hautfarbe des Täters oder Opfers. Es kann auch nicht überraschen, dass die Todesstrafe unverhältnismäßig oft gegen Arme und Angehörige unterprivilegierter Bevölkerungsgruppen verhängt wird, die sich keine qualifizierten Rechtsanwälte leisten können.

Darüber hinaus ist die Gefahr des Missbrauchs der Todesstrafe überall auf der Welt gegeben. Zwar kann jede Strafe politisch missbraucht werden, aber die Todesstrafe in ihrer Endgültigkeit verleitet besonders dazu, missliebige Menschen (z.B. Oppositionelle) durch Hinrichtungen zu beseitigen.

Ebenso darf nicht übersehen werden, dass die Todesstrafe in vielen Staaten nicht nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden kann, also z.B. für Mord, wie es das Völkerrecht vorsieht, sondern auch für zahlreiche Delikte, bei denen weder menschliches Leben gefährdet war noch Gewalt angewendet wurde (z.B. Wirtschaftsvergehen oder Ehebruch). Einige Staaten nehmen selbst zur Tatzeit minderjährige Straffällige oder geistig behinderte sowie psychisch kranke Täter nicht von der Todesstrafe aus.


Die Todesstrafe ist nötig, um Opfern von Verbrechen und deren Angehörigen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Die Hinrichtung des Täters macht weder das Opfer wieder lebendig noch lindert sie das Leid der Hinterbliebenen. Außerdem erleiden auch die Angehörigen des Täters einen Verlust.

Der von Angehörigen der Opfer geäußerter Wunsch nach Vergeltung, der aber allzu oft Rache meint, ist zwar menschlich verständlich, doch eine wirkliche Wiedergutmachung ist durch das Töten des Täters nicht möglich. Richter müssen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen urteilen, die bewusst dem Einfluss des „gesunden Volksempfindens“ entzogen worden sind. Es gibt immer wieder Familien, die erklären, dass ihnen die Hinrichtung des Mörders keinen Trost gespendet habe, sondern es nur schwerer gemacht habe, das Geschehene zu verarbeiten. Dem Verlangen nach Gerechtigkeit und dem Strafbedürfnis kann auch durch alternative Sanktionen Genüge getan werden.

michi
Michi30 ist offline   Mit Zitat antworten