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Alt 27.02.2005, 20:04   #11
_m3
Inventar
 
Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335


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Was ich auch "witzig" finde ist, dass Sie durch ihre Abschaltung die eigenen AGBs verletzen:
Zitat:
Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch immer, sind nur schriftlich möglich.
AFAIK hast Du keinerlei Schriftsaetze erhalten, oder?
Damit wird das ein Fall fuer den Konsumentenschutz.

Bedenklich finde ich:
Zitat:
Die XXXX GmbH erstellt eine öffentliche Teilnehmerliste, in der insbesondere Vor- und Familienname, Titel, Firma, Adresse, Telefon-, Fax-Nummer und E-Mail- Adressen der Kunden aufscheinen. Der Kunde gibt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste durch die XXXX GmbH.
Dazu sagt naemlich das TKG 2003:
Zitat:
§ 18. (1) Betreiber eines öffentlichen Telefondienstes haben 1. ein auf aktuellem Stand zu haltendes Verzeichnis ihrer Teilnehmer zu führen, welches in gedruckter Form (Buch), als telefonischer Auskunftsdienst, als elektronischer Datenträger oder in einer anderen technischen Kommunikationsform gestaltet sein kann und jedenfalls die nach § 69 Abs. 3 ermittelten Daten zu enthalten hat, wobei dieser Bestimmung auch dann entsprochen wird, wenn der Erbringer gewährleistet, dass ein solches Teilnehmerverzeichnis herausgegeben wird,
...
(2) Betreiber, die Dienste über Verbindungsnetze erbringen, unterliegen hinsichtlich dieser Dienste
nicht den Verpflichtungen gemäß Abs. 1 Z 1, 2 und 4.
Ob diese Teilnehmerliste Datschutzkonform ist? Darf sowas ueberhaupt in den AGBs stehen? Ich wuerde da einfach mal auf Basis des DSG 2000 eine Streichung verlangen.

Also kurz zusammengefasst:
Ein Portscan, auch mit OS-Erkennung und Fingerprinting, stell weder in AT noch in der EU einen Einbruchsversuch in ein Computersystem nach § 118a StGB dar, noch kann man Dir eine Schädigungs- bzw Bereicherungsabsicht nachweisen Die Sperrung Deines Zugangs unter Berufung auf die AGBs des ISPs ist daher nicht gerechtfertigt.

Die AGBs ergeben keinen Grund, aufgrund des beschriebenen Forums-Postings (Mehrplatznutzung eines Einzelrechnerzugangs) den Internetzugang zu deaktivieren. Hier waere interessant, was da noch im Vertrag steht. Und selbst wenn, hat er Dir nachzuweisen, dass angegebenes Posting von Dir ist (Auszuege des Logs des Forums, aus der Deine IP hervorgeht, etc.). Ansonsten waere das ueble Nachrede und fast schon eine Anzeige wert.

Ich wuerde Dir raten
+) mit fraglichem ISP nur noch schriftlich zu verkehren (FAX, Brief, Email nur mit Zustell- und Lesebestaetigung)
+) bei Telefonaten sofort ein Gespraechsprotokoll zu erstellen und dem ISP mit dem Vermerk "Beiligendes Gespraechsprotokoll gilt als akzeptiert, wenn nicht innerhalb eines Arbeitstages ein schriftlicher Einspruch efolgt"
+) Fuer die Zukunft eine Rechtsschutzversciherung abschliessen.

Weiterhelfen koennen Dir ev. auch noch:
http://www.argedaten.at/
http://www.vibe.at/
http://www.it-law.at/
http://www.rechtsprobleme.at/

Nachdem ich kein Anwalt bin natuerlich alle Angaben ohen Gewaehr.
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