Zitat:
Original geschrieben von tellme
Der UVS hat aber, wie der Name "Unabhängiger Verwaltungs Senat" bereits sagt nichts mit einem Richter zu tun, denn auch dort entscheiden Verwaltungsbeamte und keine Richter.
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am uvs entscheiden richter im sinne der mrk: es handelt sich um ein "tribunal mit richterlichem einschlag".
und wie der name schon sagt sind diese von der verwaltung unabhängig (also etwa nicht an weisungen gebunden wie alle restlichen beamte).
Zitat:
Original geschrieben von tellme
Das mit den 48 Stunden ist zwar richtig, aber sagt dir das Wort "Primärarrest" etwas. Die Praxis spricht hier Bände
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nach 48h muss "der typ" einem richter vorgeführt werden - das ist sein verfassungsmässig garantiertes recht. die praxis zeugt leider von immer wieder vorkommenden verfahrensfehlern.