Die Tatsache, das ich in Österreich meine Unschuld beweisen muss und nicht mir meine Schuld bewiesen werden muss begründet sich in der besonderen österreichischen Situation, das Übertretungen der StVO Verwaltungsdelikte sind und in den genannten anderen Ländern Gerichtsdelikte.
Daher ist Österreich auch in der einzigartigen Situation, das eine Person die kein Richter ist, eine Haft anordnen kann, sprich ein Verwaltungsbeamter.
Bei Gerichtsdelikten gilt auch in Österreich "im Zweifel für den Angeklagten".
Das System das Verkehrsdelikte keine Gerichtsdelikte sind, ist aber gar nicht so schlecht, denn sonst hätten wir in Österreich Millionen von Vorbestraften
lg
Tellme