Eher die österreichische (Verwaltungs)rechtssprechung. Während im gesamten römischen Recht die Prämisse "in dubio pro reo" (landläufig im Zweifel für den Angeklagten) gilt, gilt im österreichischen Verwaltungsrecht die Beweislastumkehr - der Fahrzeughalter muss beweisen, nicht schuldig zu sein, in D (und vielen anderen Ländern auch) muss die Exekutive dem Täter die Schuld beweisen.
Guru denkt, dass es sich da eher die Justiz in AT "gerichtet" hat - so irgendwie mit dem Background des Metternich'schen Beamtenstaates. Wenn nämlich die Beamten sagen, du seist zu schnell gefahren oder Du bist am Steuer gesessen, dann muss es nicht der Staat beweisen, dass es so ist - der Fahrzeughalter muss bei Strafe beweisen, dass er unschuldig ist....
Und das ist eigentlich die Sauerei,
meint
Guru
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