"Kultur-Flatrate statt Knast"
Für Filesharing wie auch für Filmkopien sollten ausschließlich die Telkos und Kabelgesellschaften verantwortlich sein, die die Kabelnetze betreiben und somit die Pauschale für die Künstler - eben ohne Zwischenhändler - einheben. Top-Filme sollten von den Netzbetreibern zusätzlich als Angebot gesehen werden mit 1-5 Filmen pro Monat für einen pauschalen Aufpreis von 5 Euro, im allgemeinen in Form von Tauschbörsen, im Speziellen in Form von Premium Downloads - ohne DRM.
Damit ist man der Überwachung wie dem Wucher und der Inkriminierung (=Beschuldigung) wirksam begegnet. Die Überwachung wird trotzdem fröhliche Urstände feiern, allerdings nicht im Bereich des Medienkonsums. Deswegen ist es wichtig, den Unterschied zwischen Beifall und Gerechtigkeit zu erkennen.
Eine Email an die Telekom Austria zu diesem Thema ist ein wichtiger kleiner Schritt zu diesem fairen bezahlbaren und gerechten Entlohnungssystem für künstlerische Leistungen.
Siehe
Das Zusammenführen der Abrechnungen digitaler Dienste
Filesharing wäre also in dem Betrag von 20 Euro inkludiert. Was die Filme betrifft, sind sie mit 5 Euro für einen bis maximal fünf Filme pauschal erhoben, weitere Filmdownloads werden mit 10 Euro zusätzlich abgerechnet.