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Alt 18.02.2005, 20:00   #7
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zur info: seit vorigem jahr soll man beim lohnsteuerausgleich keine belege mehr mitschicken (geht bei finanzonline ja auch gar nicht) ...
erst wenn die beträge zu hoch oder unglaubwürdig erscheinen (zb. großer unterschied zu den vorjahren) verlangt das finanzamt die belege ...

die belege muss man aber jedenfalls 7 jahre aufbewahren - das finanzamt kann nämlich so lange belege verlangen
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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