Thema
:
Finanzamtsfrage
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17.02.2005, 19:03
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Michi B
Veteran
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Alter: 45
Beiträge: 473
was meinst du mit "Ersuchen um Ergänzung",
wenns ein bescheid war, kann er natürlich eine berufung einlegen, einfach einen brief aufsetzen, steuernummer natürlich anführen und Berufung begründen,
ins gefängnis kommt er aber nicht
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