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Alt 16.02.2005, 17:54   #3
Cindy
Senatorin
 
Registriert seit: 27.12.1999
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keine sorge, er kann das auch im nachhinein korrigieren.

einfach sofort einen brief hinschicken mit der korrigierten steuererklärung oder am besten sofort zum zuständigen finanzbeamten gehen. wichtig ist nur, dass er das sofort macht, wenn er den fehler entdeckt hat

lg
cin
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