Daß der Medienindustrie seit geraumer Zeit in derem Wahn die Welt zu verbessern der Bezug zur Realität abhanden gekommen ist, sollte ja inzwischen schon jedem bekannt sein.
Wenn man die Aussage "'Raubkopierer' sind Verbrecher" wörtlich nimmt, dann sind die Erzeuger illegaler digitaler Kopien weder Verbrecher noch Diebe und könnten somit theroretisch überhaupt nicht juristisch belangt werden. Setzt man hier die Forderungen auf Schadenersatz gegen stellt sich für mich die Frage, wer hier eigentlich der Räuber ist.
Das leidige Thema mit dem Vorspann löse ich übrigens folgendermaßen:
DVD rein in das Laufwerk - DVDshrink starten - den nervenden Vorspann entfernen und hinfort mit dem Orignal in die endlosen Tiefen des Schrankes.
