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Alt 14.02.2005, 09:47   #68
Wieselburger
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Letzte Stand der Dinge.

Habe auf rat meines Rechtsschutzes ( Einspruch erheben die Chancen stehen gut)bei der Polizei noch einmal vorgesprochen.

1. Als die Dame erfuhr das ich der Vater bin, sagte sie: Mit ihnen rede ich über diesen Fall nicht , da ihr Sohn volljährig ist. Wenn er Einspruch erhebt muß er selber kommen, kostet dann 10% mehr.
Auf meine Frage wie es dann weitergeht, kam die Antwort: Wenn er dann hier ist bespreche ich das ganze noch einmal mit ihm.
( Hat natürlich viel sinn, wenn man den Einspruch bei der selben Person ausdiskutiert wie beim ersten Gespräch)

Da ich keine weiteren Auskünfte bekam wechselte ich das Thema.
Ich Fragte was ich eigentlich als Vekehrsteilnehmer mithaben muß, damit ich beweisen kann das meine Versicherung bezahlt ist?
Darauf ihre Antwort:" Eigentlich nichts".
Mein Komentar: Warum muß dann mein Sohn 200€ bezahlen?
Sie: Da hat er Pech gehabt, so steht es im Gesetz und jetzt rede ich mit ihnen über diese Sache nicht mehr.


Werden mal sehen wie das weitergeht.
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Prost
Wieselburger

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