es ist aber schon ein unterschied, ob ich die firmware eines dritten aufspiele um eventuell zusätzlich funktionen nutzen zu können, oder ob ich die offizielle firmware des herstellers aufspiele, um zB die kompatiblität mit neuen rohlingen zu verbessern.
Zitat:
Zumindest wäre das die geltende Rechtslage.
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was du damit meinst, verstehe ich nicht.