Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Du solltest das als Dienst am Kunden verstehen, dass es überhaupt möglich ist, ältere Geräte um neue Funktionen zu erweitern. Du kannst ja auch nicht Deinen Kühlschrank updaten....
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massiv hinkender vergleich.
denn ein kühlschrand ist ein stand alone system und kein verbundsystem, desen sinnhaftigkeit + benutzbarkeit erst in kombination mit anderen produkten erfolgt. denke dir beispielsweise der kühlschrank würde wegen buggy software zb nur von 12-16h kühlen, dann müßte der händler ebenfalls nachbessern (sprich reperatur /austausch im zuge der gewährleistung und dies sogar ksotenfrei. hat wenig mit service mehr mit rechtsache zu tun
