Zitat:
Original geschrieben von pc.net
die garantie verfällt nicht ... es kann höchstens sein, dass der hersteller von dir verlangt die original-software (inkl. treiber) im auslieferungszustand (zb. mittels recovery-cd) einzuspielen und zu überprüfen, ob ein bemängelter fehler auch damit auftritt, bevor du das gerät zur mängelbehebung übergibst ...
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da kann ich mir nicht ganz vorstellen, wer schreibt mir vor, bzw. zwingt mich dazu, dass ich das auch können muß..
lg
