Vorsicht: Im übrigen gilt beim Angestelltenverhältnis immer der Kollektivvertrag jener Branche in denen der Arbeitgeber laut Firmeneintragung tätig ist!!!
Bin z.B. selber in einem Unternehmen als Softwareengineer tätig, habe aber einen KV für das metallverabeitende Gewerbe (da Firma dieses Gewerbe als Hauptgewerbe eingetragen hat, auch wenns aus historischen Gründen ist). Wenn ich da einen Gehalt auf dieser Kollektivvertragsbasis hätte wärs traurig
Wie gesagt. Kollektivvertrag definiert das Mindestgehalt, was dir bei deiner Einstufung (die muß dir der Arbeitgeber ebenfalls nennen) zusteht. Drüber geht immer (und ist in vielen Fällen auch weit drüber), drunter wäre gesetzeswidrig.