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Alt 23.01.2005, 19:05   #45
Root
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von Woodz
@root
...
fazit:
in den ersten 6 monaten kann man fast alles ohne probleme zurücktragen, wenn´s danach kaputt wird, den schrott einfach nicht mehr kaufen.
Da stimme ich Dir voll zu. Im Grunde reden wir wohl mehr oder weniger vom selben, 3 Gedanken von mir dazu:

1) Ich wollte das ganze eher allgemein & von den für mich logischen Hintergründen her beleuchten, dadurch ist das wohl nicht ganz rübergekommen

2) Mein Posting zielte vor allem auf Gewährleistungsansprüche nach 6 Monaten bzw. nach einem Jahr oder mehr ab, wie sie ja das ursprüngliche Thema dieses Threads sind.

3) Bzgl. "der konsument soll erstmal eine sache erhalten, die mindestens 6 monate die gewöhnlich vorausgesetzten und bedungenen eigenschaften aufweist" und meinen Äusserungen zu dem Punkt bin ich der Meinung, dass wir beide etwas unscharf waren. Zitat:
"...d.h. Gewähr zu leisten. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines Mangels bei Übergabe bzw. Fertigstellung. Das heisst nicht, dass der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar sein musste..."
"Wenn der Mangel bereits innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe auftritt, wird vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war. Das heißt, der Verkäufer müsste beweisen, dass die Sache/die Leistung bei Übergabe mangelfrei war, damit er nicht dafür einzustehen hat..."
Sprich gelingt es dem Verkäufer zu beweisen, dass bei Übergabe nix vorhanden war, ist es auch keine Gewährleistung, weniger als 6 Monate hin oder her . Es ist aber innerhalb der ersten 6 Monate wohl fast nie so dass der Händler irgendwas beweist (ausser er ist ein Ungustl), deshalb stimme ich Deinem Fazit ja auch voll zu

@LOM: Bzgl. kompliziert machen: jetzt lass uns doch mal eine gepflegte Diskussion zu einem interessanten und oft missverständlichen Thema führen. Mit einem Memtest ist halt nicht jedes Problem gleich gelöst

Mir ist das Thema deshalb ein "Anliegen", weil immer noch so oft zu hören ist "Super das kauf ich mir, wenn was is kann ich´s ja eh 2 Jahre lang umtauschen". Anschliessend wird nach 1,5 Jahren aus geg. Anlass Garantieanspruch erhoben, dann hört man plötzlich zum ersten Mal das Wort "Gewährleistung" und kommt drauf, dass könnte vielleicht etwas anderes sein. Dann kennt man sich nicht aus, wird ungut und droht womöglich mit dem Anwalt.

Es können also viele zwischenmenschliche Probleme gelöst werden, wenn man weiss, wovon man wirklich redet -> glücklichere Kunden, glücklichere Händler, eine bessere Welt - dafür stehe ich ein! Me 4 president... tschuldigung
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